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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Schornsteinfegermeister,
Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Energienews


03.02.2020

Höhere Bundesförderung für Energieberatungen seit 1. Februar

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Konkret wird die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens 10 % selbst tragen.

Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel.

Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegt.

Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater