Stecker-Photovoltaik-Geräte bieten Verbrauchern die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. In einer Mietwohnung sollte vor der Inbetriebnahme die
Erlaubnis des Vermieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dieser darf ihn nicht verbieten, aber Bedingungen für den Anschluss stellen wie beispielsweise den Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre. Möglicherweise wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Es sollte nur ein Solargerät in Betrieb genommen werden und dieses zuvor möglichst unverschattet und sicher montiert werden.
Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter: 0800 – 809 802 400.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater